Internetrecht

Internetrecht

 

Im Bereich des Einsatzes der sog. Neuen Medien im gewerblichen Bereich müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen beachtet werden.

So müssen Betreiber einer Internetseite, die geschäftsmäßig Telemediendienste anbieten, ausführliche Angaben zu ihrer Identität machen. Bezeichnet werden diese  als Anbieterkennzeichnungs- oder Impressumspflicht.

Wenn es also um den Aufbau einer korrekt gestalteten Internetpräsenz geht, ist dieses Thema für Unternehmer von großer Bedeutung.

Wer das nicht beachtet, geht, neben (vermeidbarem) Ärger, das Risiko ein, von Wettbewerbern oder Verbänden (wie z. B. Abmahnvereinen) kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Auch Verstöße gegen zahlreiche Verordnungen könnten empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Kunden von HLM Marketing befinden sich stets „auf der sicheren Seite“, denn
permanente Recherchen in den wesentlichen Informationsportalen und die Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten sorgen für Kunden unterschiedlichster Branchen für ein hohes Maß an Sicherheit.

So informieren wir uns umfassend und zeitaktuell u. a. über Vorgaben bzw. Veränderungen sowie über aktuelle Urteile in den relevanten Bereichen.

 

 

HLM bietet seinen Kunden ein Maximum an Sicherheit bei der Beachtung aller relevanten Vorgaben der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, damit Sie nicht auf juristisches Glatteis geraten.

Aktuelle Informationen zu Urteilen aus den Bereichen Internet-Impressum und Datenschutz finden Sie auf den Seiten

Pflicht zu vollständigen Impressumangaben

Jeder Anbieter eines geschäftsmäßigen Webdienstes unterliegt umfangreichen Informationspflichten gegenüber den Dienstnutzern. Hierzu zählt insbesondere das Vorhalten eines sog. Impressums zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Informationspflichten.
Im Telemediengesetz (TMG) ist geregelt, was ein vollständiges Impressum enthalten muss.

 

Wo muss das Impressum platziert sein?

Die Informationen im Impressum müssen für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Alle geforderten Pflichtangaben sollten daher auf einer gesonderten und gut sichtbaren auf Seite der Homepage platziert werden. Ausreichend ist es nach der Rechtsprechung, wenn der Verbraucher durch Anklicken von zwei aufeinander folgenden Links die Seite mit den Anbieter-Informationen erreichen kann (sog. „2-Klick-Regelung“, BGH, Urt. V. 20.07.2006 – I ZR 228/03)..

 

Datenschutzrecht

Risiko für Internetseiten – neues Datenschutzgesetz ist seit 24.02.2016 in Kraft.

Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung kann ab sofort abgemahnt werden..

Experten berichten, dass 8 von 10 Internetseiten keine oder eine mangelhafte Datenschutzerklärung aufweisen.

Nicht nur große Unternehmer oder Online-Shops, sondern auch „kleine“ Webseitenbetreiber sind betroffen – schnelles handeln ist angesagt!

In der Praxis bedeutet es, dass fast jede Firma, die auf ihrer Seite ein E-Mail-Formular einsetzt und keine Datenschutzerklärung auf der Seite vorhält, von Wettbewerbern (und auch von Verbänden!) kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Das Datenschutzgesetz greift, wenn personenbezogene Daten (Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen) abgefragt werden. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die etwa von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten.

Seitenbetreiber müssen Besucher Ihrer Internetseite in der Datenschutzerklärung u, a, über folgende Punkte korrekt belehren:

  • Datenweitergabe- und Speicherung
  • Umgang mit Cookies
  • Speichern von Kundendaten
  • Einsatz von Trackingprogrammen
  • Newsletter-Anforderung
  • Links zu Social Networks
  • Einsatz von Online-Diensten/Blogs.

Die vollständige Datenschutzerklärung muss zudem über einen von allen Seiten erreichbaren Link in der Internetseite eingebunden sein.

Die Web-Experten der HLM GmbH bieten Lösungen und konkrete Hilfe unter www.hlm-web.de – oder rufen Sie an: 06235 / 95 94 84

Impressumspflicht für gewerbliche facebook-Präsenzen


Müssen alle, auch Privatleute, demnächst den vollen Namen und eine Anschrift im Impressum bei facebook vermerken?
Dieser Auffassung ist Uwe Conradt, Direktor der Landesmedienanstalt Saarland.
Und bei Zuwiderhandlung können Strafen von bis zu 50.000 € verhängt werden.

Bilder, Videos, Musik und mehr

Urheberrechte bei:

  • Bildern
  • Zeitungsausschnitte
  • Musik
  • Texten
  • Slogen
  • und vieles mehr

Wer kennt sich schon aus, welches Bild man nehmen kann oder dreht man ein Video, darf man dafür Musik verwenden.

Welche Slogen oder welche Bezeichnungen kann man im Text verwenden.

Kann ich eine Zeitungsausschnitt in Facebook setzen?

Fragen über Fragen, die manches Mal wirklich teuer werden können.

 

 

Passworte

Regelmäßig wird über Datendiebstahl berichtet, und genau so häufig wird appelliert, man solle sichere Passwörter erstellen und diese regelmäßig ändern.

Aber was ist ein sicheres Passwort?

Ein „sicheres“ Passwort sollte…

– aus mindestens acht Zeichen bestehen,
Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten
alle drei Monate geändert werden.

Jedes Konto sollte ein eigenes Passwort enthalten.

Unsere Kunden befinden sich stets auf der sicheren Seite! Unsere permanenten tagesaktuellen Recherchen in den für das Internet wesentlichen Informationsportalen sorgen dafür, dass wir für unsere Kunden aus unterschiedlichsten Branchen immer ein hohes Maß an Sicherheit bieten können.